Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
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Angebote: Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefermöglichkeit, Preise und Lieferfristen stets freibleibend. Die am Tag der Lieferung gültigen Preise werden berechnet.
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Bestellungsannahme: Erhaltene Bestellungen, schriftliche wie mündliche - auch über unsere Vertreter- verpflichten uns nur soweit, wie wir sie schriftlich bestätigt oder Ihre Ausführung in Angriff genommen haben. Technische Abänderungen bei den einzelnen Ausführungsformen unserer Listenartikel behalten wir uns vor. Teillieferungen sowie angemessene Über- oder Unterlieferungen der bestellten Warenmengen sind uns gestattet
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Preise: Unsere Preise verstehen sich freibleibend und unverbindlich in der in den Listen oder Angeboten angegebenen Währung, bei Inlandslieferungen in EURO. Die Preisstellung gilt unverpackt ab Werk. Zwischenabmessungen werden berechnet wie die nächstgrößere . Listenabmessung. Für Mindestmengen sowie für Sonderanfertigungen kann ein Zuschlag berechnet werden. Die Anrechnung der am Tage der Lieferung geltenden Preise behalten wir uns vor.
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Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Reparaturen und Ersatzteile sind immer netto ohne Skonto oder anderweitigem Abzug zu bezahlen. Der Betrag ist auf eines unserer Konten oder an uns direkt zu überweisen; unsere Konten sind auf unseren Rechnungen vermerkt. Bei ZahlungszielÜberschreitung berechnen wir 12% Verzugszinsen, unbeschadet der Geltendmachung des weiteren uns durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens. Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum: Sie dürfen vorher ohne unsere Zustimmung weder verpfändet, noch zur Sicherstellung übereignet werden. Das Eigentumsrecht bleibt auch dann aufrecht, wenn der Käufer die Ware bearbeitet, weiterverarbeitet oder weiterverkauft. Der Käufer nimmt die Ware als treuhändiger Verwahrer für uns in seinen unmittelbaren Besitz. Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei einer Pfändung hat uns der Käufer sofort durch einen eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen und sämtliche Kosten von Maßnahmen zur Abwehr dieses Eingriffes zu tragen. Kommt der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten, so sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen bzw. den weiteren Gebrauch oder Verkauf zu untersagen. In gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahren des Käufers sind wir der Aussonderung der Vorbehaltsware jederzeit berechtigt.
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Lieferzeiten: Angaben über Lieferzeiten machen wir nach bestem Wissen. jedoch nur annähernd und stets unverbindlich. Insbesondere entbinden uns folgende Umstände von der Einhaltung der Lieferfristen: Verspätete Beistellung rechtzeitig bestellter Roh-, Hilfs-, und Brennstoffe, Arbeiter oder Bahnwagen; alle Fälle höherer Gewalt (Betriebsstörungen, Streiks, Unruhen, Krieg und dgl.); Ausschuss bei der Fertigung und unvorhergesehene technische Schwierigkeiten und behördliche Maßnahmen. Für Verluste und Nachteile, die dem Käufer aus einer verspäteten Lieferung entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung; Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bei grobem Verschulden und Vorsatz ist nicht wirksam. Bei erteilten Bestellungen, auch Abrufbestellungen, muss die bestellte Ware spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Bezahlung der gesamten, also auch der noch nicht abgerufenen Ware, zu verlangen.
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Änderung und Zurückhaltung von Bestellungen sowie Zurücktretung vom Kaufvertrag: Bestellungsänderungen und Zurückziehungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bestellungen auf Sonderanfertigungen bzw. Bestellungen zur Anfertigung nach besonderen Vorschriften können weder abgeändert noch widerrufen werden. Wir sind berechtigt, in folgenden Fällen vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer Schadenersatz zu leisten: Wenn sich Schwierigkeiten in der Herstellung oder Werkstoffbeschaffung ergeben, zu deren Überwindung unvorhergesehene Hilfsmittel oder Kosten nötig wären; bei Schäden an den Erzeugungseinrichtungen, deren Behebung mit Kosten verbunden wären, die im Verhältnis zur Bestellung erheblich sind; bei Betriebsstillständen von mehr als 30 Tagen.
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Versandbedingung: Der Versand erfolgt in allem Fällen auf Gefahr des Bestellers und zwar auch bei Preisstellung "frei Haus". Wir kommen daher, falls bei der Beförderung Ware verloren geht, verwechselt oder beschädigt wird, für den Schaden nicht auf. Grundsätzlich versenden wir unversichert. Nur über ausdrückliches Verlangen des Bestellers wird der Transport versichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Bei Verlust obliegt es unserem Kunden, gegenüber der Post, der Bahn, dem Schifffahrtsunternehmen oder dem Spediteur, eine Beschwerde einzubringen und Abgänge amtlich feststellen zu lassen.
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Sicherstellung: Gibt die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zu Denken Anlass, behalten wir uns das Recht vor, Vorauskasse zu verlangen, jederzeit vom Geschäft zurückzutreten und auch Sendungen, die schon abgegangen sind, wieder zurückzurufen.
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Beanstandungen von Mängeln und Gewährleistung: Beanstandungen auch von versteckten Mängeln, sind nur innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen der Sendung am Bestimmungsort zulässig und müssen uns unverzüglich mit eingeschriebenem Brief bekanntgegeben werden. Wird eine Bemängelung behoben, so sind die beanstandeten Stücke nach vorheriger Einholung unserer Zustimmung kostenfrei unserem Werk zurückzustellen. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung; der Käufer verzichtet darauf, bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten und bei wesentlichen und unwesentlichen Mängeln Minderung des Entgelts zu fordern. Schadenersatzansprüche, insbesondere die Vergütung von Ersatzvornahmen stehen dem Käufer nicht zu. Ersatz leisten wir nicht, wenn das bestehende Stück offenkundig unsachgemäß behandelt worden ist. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht, seine Vertragsverpflichtung nicht zu erfüllen bzw. ihre Erfüllung zu verzögern. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen, Umarbeitungen oder Umbauten alter oder fremder Erzeugnisse übernehmen wir keine Gewähr.
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Ausschluss der Produkthaftung: Wir haften nicht für Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden, welche der Käufer bei Verwendung des Produkts im Rahmen seines Unternehmens erleidet.
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Schadenersatzansprüche des Käufers: Allfällige Schadenersatzansprüche des Käufers an uns sind grundsätzlich, soweit diese nicht ohnehin bereits ausgeschlossen sind, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
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Technische Vorschriften des Bestellers: Bei vom Käufer vorgeschriebener, besonderer Ausführung oder Kennzeichnung übernehmen wir keine Haftung für etwaige Eingriffe in fremde Patent- und Markenrechte; hingegen muss uns der Besteller für etwaige Ansprüche, die daraus von dritter Seite gegen uns erhoben werden, schadlos halten. Wir sind nicht verpflichtet, Muster, Zeichnungen oder Beschreibungen, die uns der Besteller gibt, auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit nachzuprüfen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferers (die Sägenmacher GmbH) Erfüllungsort. Der Sitz des Lieferers gilt als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich mittelbar oder unmittelbar ergebende Streitigkeiten. Der Lieferer bleibt jedoch berechtigt, auch am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Abweichungen: Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Kaufvertrages, ohne dass es eines besonderen Hinweises in jedem Einzelfall bedarf. Sie gelten somit auch für den künftigen gesc1mten Geschäftsverkehr. Abweichungen von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Sie gelten nur für dasjenige Geschäft, für welches sie vereinbart worden sind.